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Fachkanzlei seit 2009

Ihr Recht im Straßenverkehr – konsequent vertreten.

Bußgeldbescheid, Fahrverbot, Unfall oder Führerscheinentzug? Wir prüfen jeden Fall sorgfältig und holen für Sie das Bestmögliche heraus – in ganz München und Oberbayern.

Anwalt für Verkehrsrecht in München
3.400+betreute Mandate
16
Jahre Erfahrung
3.400+
Mandate
92%
Erfolgsquote Bußgeld
48h
Reaktionszeit
Schwerpunkte

Wofür wir für Sie kämpfen

Verkehrsrecht ist Vertrauenssache. Wir konzentrieren uns ausschließlich auf dieses Rechtsgebiet – mit voller Tiefe.

Bußgeld & Punkte

Wir prüfen Messverfahren, Akteneinsicht und Formfehler – und legen fristgerecht Einspruch ein.

  • Geschwindigkeitsverstöße
  • Rotlicht & Abstand
  • Punkte in Flensburg

Fahrverbot

Ein drohendes Fahrverbot ist oft abwendbar. Wir argumentieren mit Härtefall und Verhältnismäßigkeit.

  • Abwendung des Verbots
  • Schonfristregelung
  • Berufliche Härtefälle

Unfallregulierung

Wir setzen Ihre Ansprüche gegenüber Versicherungen durch – von Reparatur bis Schmerzensgeld.

  • Schadensersatz
  • Wertminderung
  • Schmerzensgeld

Führerschein & MPU

Begleitung bei Entzug, Neuerteilung und Vorbereitung auf die medizinisch-psychologische Untersuchung.

  • Fahrerlaubnisentzug
  • Neuerteilung
  • MPU-Beratung

Verkehrsstrafrecht

Verteidigung bei Trunkenheit, Unfallflucht und Gefährdung des Straßenverkehrs.

  • § 142 StGB
  • Trunkenheitsfahrt
  • Nötigung

Mobilität & Gewerbe

Beratung für Fuhrparks, Berufskraftfahrer und Logistikbetriebe in München.

  • Berufskraftfahrer
  • Fuhrpark-Compliance
  • EU-Kontrollgerät
Beratung Verkehrsrecht
Unser Versprechen

Klarheit statt Paragraphen-Dschungel

Wir erklären Ihnen verständlich, wie Ihre Chancen stehen – und was es kostet. Kein Fachjargon, keine Überraschungen auf der Rechnung.

  • Persönlicher Ansprechpartner über das gesamte Verfahren
  • Transparente Kostenkommunikation vorab
  • Direkte Abrechnung mit der Rechtsschutzversicherung
  • Akteneinsicht und Prüfung innerhalb weniger Tage
Häufige Fragen

Das fragen Mandanten am häufigsten

In vielen Fällen ja. Messverfahren sind fehleranfällig, Fristen werden versäumt, Bescheide sind formal angreifbar. Wir prüfen kostenfrei, ob ein Einspruch in Ihrem Fall Aussicht auf Erfolg hat.
Bei bestehender Verkehrsrechtsschutz-Police übernimmt die Versicherung in der Regel die Anwalts- und Verfahrenskosten. Wir holen die Deckungszusage für Sie ein.
Häufig ja – etwa durch Nachweis beruflicher Härte oder Umwandlung in eine erhöhte Geldbuße. Jeder Fall ist individuell, wir prüfen Ihre Möglichkeiten.
Für den Einspruch gilt eine Frist von zwei Wochen ab Zustellung. Kontaktieren Sie uns daher so früh wie möglich – wir handeln umgehend.

Bußgeldbescheid erhalten? Reagieren Sie jetzt.

Die Einspruchsfrist läuft. Lassen Sie Ihren Fall unverbindlich prüfen – wir melden uns innerhalb von 48 Stunden.

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